Digital Signage Kompass

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Angebotes von Digital Signage Kompass.

Stand: 01.06.2019

Präambel

Herzlich willkommen bei Digital Signage Kompass (nachfolgend DS Kompass benannt)

Digital Signage Kompass (kurz DS Kompass) ist eine Online-Plattform zur Vermittlung und Umsetzung von Projekten und Dienstleistungen im Bereich Digital Signage, die durch Jürgen Dorn („DSKompass”), Goetheallee, 22765 Hamburg, Deutschland, betrieben wird. Der DS Kompass ermöglicht es Nachfragern, den komplexen Digital Signage Markt schnell zu durchdringen und durch die Expertise des Digital Signage Kompass die beste Digital Signage Lösung zum besten Preis zu erhalten.

Es existieren zwei Möglichkeiten der Projektumsetzung, welche sich durch die übermittelten Anforderungen der Nachfrageseite ableiten. Sind zur Umsetzung eines angefragten Digital Signage Projektes Individualprogrammierungen notwendig, oder überschreitet die Dimension der Anfrage die unternehmerische Struktur des DS Kompass, wird die Anfrage an zertifizierte Digital Signage Anbieter weitervermittelt. Alle anderen Projektanfragen gelten als Standard und werden mit einem direkten Angebot beantwortet.

Die Nachfrageseite wird immer und unmittelbar informiert, ob die Projektumsetzung weitervermittelt oder direkt angeboten wird:

A: Weitervermittlung

Das Unternehmen DS Kompass selbst bietet in diesem Fall keine eigenen Dienstleistungen und Waren aus dem Bereich Digital Signage an sondern recherchiert im Namen und im Auftrag der Nachfrageseite eine passende Lösung, was von der Anbieter-Seite lediglich im Erfolgsfall mit einer Service-Gebühr in Höhe eines fest vereinbarten Prozentsatzes des erzielten Gesamtumsatzes vergütet wird. Verträge werden direkt zwischen der Nachfrageseite und den vom DS Kompass zertifizierten Digital Signage Anbietern geschlossen.

B: Direktes Angebot

Das Unternehmen DS Kompass bietet für den Fall, dass die Anfrage der Nachfrageseite mit einer Standard-Digital-Signage-Lösung beantwortet werden kann, der Nachfrageseite selbst eigene Dienstleistungen und von Herstellern und Distributoren erworbene Waren aus dem Bereich Digital Signage an und setzt die Projekte entsprechend der Vorgaben des Kunden direkt um.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Vereinbarungen zwischen den Nachfragern und DS Kompass.

1 Vereinbarungen Für den oben beschriebenen Fall A: Weitervermittlung

1.1 Gegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarungen ist die Zusage der Nachfrageseite, dass der DS Kompass in Ihrem Namen und entsprechend Ihrer Anforderungen den passenden Dienstleiter aus dem Bereich Digital Signage recherchiert. Der DS Kompass zertifiziert potenzielle Digital Signage Anbieter nach fest definierten Kriterien und tritt als Vermittler zwischen Nachfrageseite und zertifizierten Dienstleistern auf.

1.2 Teilnahmeberechtigte Nutzer

Nachfrager sowie Digital Signage Anbieter im Sinne der Präambel können ausschließlich Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln, sein.

1.3 Zustandekommen

Eine Vermittlungs-Vereinbarung mit DS Kompass kommt durch Anerkennung der AGB zu Stande. Diese Anerkennung ist in Form eines zu setzenden Hakens im Anschluss an das Kontaktformular und/oder die Projektanfrage zu geben.

Mit der Anerkennung versichert der Nachfrager, teilnahmeberechtigter Nutzer gemäß § 1.2 dieser AGB zu sein. Ferner ist der Nachfrager zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung erhobenen Daten verpflichtet.

Der Nachfrager ist stets verpflichtet, eine aktuell gültige E-Mail-Adresse anzugeben, die zugleich der Kommunikation zwischen Nachfrager und DS Kompass dient.

Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Anfrage hat der Kunde diese unverzüglich zu aktualisieren.

DS Kompass ist darauf angewiesen, dass ausschließlich ernst gemeinte Projektanfragen eingestellt werden, da diese die Basis für Anfragen in Richtung des Digital Signage Marktes sind. Nachfragern ist es daher untersagt, als vermeintliche Kunden Anfragen einzustellen, deren Erfüllung nicht beabsichtigt ist.

1.4 Unverbindlichkeit der Vermittlung sowie Folgedienstleistungen

Für Nachfrager ist der Service der Vermittlung zu jeder Zeit kostenlos und unverbindlich, jedoch besteht für den DS Kompass die Möglichkeit, nach Einarbeitung in die Projektdetails, erweiterte Dienstleistungen im Bereich Projektmanagement anzubieten. Die jeweils geltenden Preise sowie der Leistungsumfang der Dienstleistungen werden individuell nach Aufwand angeboten, wobei auch diese Angebote stets unverbindlich bleiben.

Beim Zustandekommen eines Service- bzw. Kaufvertrages zwischen Nachfrageseite und Digital Signage Anbieter gemäß dieser AGB wird eine Service-Gebühr in Höhe eines Prozentsatzes der Projektsumme fällig, die der Digital Signage Anbieter an DS Kompass zu entrichten hat. Der Anspruch auf die Service-Gebühr entsteht mit der Vermittlung eines zu den Anforderungen der Nachfrageseite passenden Angebotes und wird nur dann fällig, wenn zwischen Kunde und Digital Signage Anbieter ein Service- bzw. Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Höhe der Servicegebühr wird individuell zwischen DS Kompass und dem entsprechenden Digital Signage Anbieter verhandelt sowie vertraglich fixiert und ist Grundvoraussetzung für die Vermittlung der Projektdetails.

2 Service-Verträge mit Digital Signage Anbietern

2.1 Vertragsparteien

Die Verhandlung von Projekten, der diesbezügliche Vertragsabschluss und die Vertragserfüllung obliegt allein den Projektbeteiligten: Nachfrager sowie Digital Signage Anbietern. Ausschließlich die Nutzer sind dafür verantwortlich, dass die Projekte sowie der Abschluss des Vertrags mit deutschem Recht und dem Recht der jeweiligen Nutzer in Einklang stehen; der Digital Signage Anbieter hat dabei insbesondere etwaig erforderliche Belehrungen gegenüber dem Kunden ordnungsgemäß zu erbringen. Die Nutzer handeln ihre Projekte eigenständig untereinander aus. DS Kompass stellt lediglich den Kontakt zwischen Nachfrager und geeignetem Dienstleister her und stellt fachliches Know How zur Verfügung. DS Kompass handelt nicht als Stellvertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Partei, womit ausgeschlossen ist, dass DS Kompass als eine Vertragspartei zwischen dem Nachfrager und dem Digital Signage Anbieter abgeschlossenen Service- bzw. Kaufvertrags eingetragen wird.

2.2 Zustandekommen von Service- bzw. Kaufverträgen

Der Service- bzw. Kaufvertrag wird geschlossen, indem der Nachfrager eine unverbindliche Projektanfrage samt relevanter Projektdetails an den DS Kompass sendet, woraufhin DS Kompass diese Anfrage anschließend an geeignete Marktteilnehmer richtet. Die Digital Signage Anbieter übersenden DS Kompass im Nachgang ein unverbindliches Angebot, welches nach technischer und kaufmännischer Aufarbeitung an die Nachfrageseite übermittelt wird. Die Digital Signage Anbieter werden über die Weiterleitung des unverbindlichen Angebots informiert. Die Nachfrageseite kann abschließend das passende Angebot auswählen und den Digital Signage Anbieter beauftragen. Über die Beauftragung des Projekts wird der DS Kompass informiert.

2.3 Inhalt der Verträge

Die Nutzer sind in der Ausgestaltung der Verträge miteinander frei, der Inhalt der Verträge darf jedoch nicht diesen hier vorliegenden Vertragsbedingungen sowie dem deutschen Recht und der Rechtsordnung, der die jeweiligen Nutzer unterliegen, widersprechen. Das Verhalten der Nutzer bei Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten beeinflusst die Reputation von DS Kompass. Die Nutzer verpflichten sich daher auch gegenüber DS Kompass zur Einhaltung und ordnungsgemäßen Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten. Dies bedeutet insbesondere, dass Vertraulichkeitsvereinbarungen, die vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Regelungen als zwischen den Parteien des Service-Vertrages als vereinbart gelten, eingehalten werden.

3 Umgehungsverbot, Exklusivität

3.1 Umgehung von DS Kompass

Nachfrager sowie Digital Signage Anbieter verpflichten sich, Projekte nicht unter Umgehung des DS Kompass und nicht ohne Abführung der Service-Gebühr aus § 1.4 abzuwickeln. Als eine vertragswidrige Umgehung wird auch die Angabe eines zu niedrigen Vertragsvolumens angesehen, die einer Ermäßigung der Service-Gebühr dienen soll. Als realistischer Umsetzungszeitraum werden 24 Monate angesetzt.

3.2 Exklusivität

Für den Fall, dass die Nutzer ihren Geschäftskontakt durch die Dienstleistungen des DS Kompass angebahnt haben, erhebt DS Kompass für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Abschluss dieses Vertrages auf Folge-Verträge, die dieselben Nutzer miteinander abschließen, eine prozentuale Service-Gebühr von der Auftragssumme des Projekts. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Zeitraum, Folge-Verträge offen zu kommunizieren.

4 Vereinbarungen Für den oben beschriebenen Fall B: Direktes Angebot

4.1 Gegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarungen ist die Zusage der Nachfrageseite, dass der DS Kompass in Ihrem Namen und entsprechend Ihrer Anforderungen die beste Digital Signage Lösung zum besten Preis recherchiert. Sind bestimmte Rahmenbedingungen gegeben und kann der Nachfrageseite eine Standard-Digital-Signage-Lösung angeboten werden, tritt der DS Kompass als direkter Dienstleister auf und verkauft Waren und Dienstleistungen, welche direkt von Herstellern und Distributoren einkauft werden, direkt an den Kunden.

Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Verkäufe und Lieferungen von Jürgen Dorn- Digital Signage Kompass (nachfolgend DS Kompass) gelten seit dem 01.09.2015 und für unbestimmte Zeit

4.2 Gültigkeit der Allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen

Nachfrager und Kunden im Sinne der Präambel können ausschließlich Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln, sein.

Durch die Erteilung von direkten Aufträgen erkennt der Kunde die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des DS Kompass an, von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Das gilt vor allem für den Fall, dass der DS Kompass auf übermittelte Allgemeine Bedingungen des Kunden nicht reagiert. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen besitzen für alle weiteren Beauftragungen des Kunden Gültigkeit.

4.3 Zustandekommen des Vertrages

4.3.1. Alle der Nachfrageseite direkt übermittelten Angebote des DS Kompass sind stets freibleibend. Aufträge der Nachfrageseite gelten als angenommen, wenn diese durch DS Kompass schriftlich bestätigt werden, dabei gelten auch Rechnungsstellungen als Auftragsbestätigung.

4.3.2. Da der DS Kompass selbst keine Komponenten herstellt und lediglich als Wiederverkäufer etablierter Digital Signage Produkte agiert, gelten Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstig relevante Leistungsdaten der angebotenen Produkte nur dann als verbindlich, falls dies kundenseitig ausdrücklich schriftlich verlangt wird.

4.3.3. Mündliche oder telefonische Absprachen zwischen Kunde und DS Kompass erlangen Wirksamkeit, wenn sie von vertretungsberechtigten Personen schriftlich bestätigt werden.

4.4 Liefertermine

4.4.1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch den DS Kompass steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des DS Kompass durch Zulieferer und Hersteller.

4.4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Insbesondere können termingerechte Ausführung und Installation unserer Einrichtungen und technischen Komponenten nur durchgeführt werden, wenn die Räume in besenreinem Zustand sind. Die Einhaltung von zugesagten Terminen setzt grundsätzlich die Erfüllung der baulich zu erbringenden Leistungen voraus. Umstände auf der Baustelle, die zu Terminverzögerungen führen und nicht von uns verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Fehlzeiten und -fahrten werden zu den aktuellen Stundensätzen von 90 Euro netto verrechnet.

4.4.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat.

4.4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

4.4.5 Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache, in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.4.6. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der DS Kompass die Pflichtverletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ist die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die dem DS Kompass die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterfüllung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung etc.) berechtigen den DS Kompass, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.

4.4.8 Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert und der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten, es sind jedoch keine Schadenersatzansprüche ableitbar.

4.5 Preise, Zahlung

4.5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung / Rechnungsstellung nichts anderes ergibt, gelten grundsätzlich die per Angebot übermittelten Preise und Mengen. Die Listenpreise verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von 19% auf den Nettopreis. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen müssen separat verhandelt und in Rechnung gestellt werden und werden erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Kunden geleistet.

4.5.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig, dabei ist der Eingang des Rechnungsbetrages zur vorbehaltlosen Verfügung entscheidend. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist DS Kompass berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so behält sich der DS Kompass vor, diesen Schaden geltend zu machen.

4.5.3 Liegt ein Rechtsgeschäft vor, gelten folgende Zahlungsmodalitäten als vereinbart:

  • Hardware 100 % nach Bestellung (Vorauskasse)
  • Software (auch Individualprogrammierungen) 50% nach Bestellung (Anzahlung) und 50% nach erfolgter Lieferung
  • Dienstleistungen 50% nach Bestellung (Anzahlung) und 50% nach erfolgter Fertigstellung

4.6 Versand, Gefahrtragung

4.6.1 Der Versand, bestellter Waren, inklusive etwaiger Transportversicherungen, erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager der jeweiligen Hersteller und Distributoren. Dieser Betrag wird immer auf den jeweiligen Angeboten ausgewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, die ordungsgemäß versandte Ware abzunehmen.

4.6.2 Bei einer Mehrzahl von Liefergegenständen ist die komma,tec redaction GmbH zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt.

4.6.3 Die Gefahrtragung für zurückgesandte Ware liegt bis zum Eingang beim Hersteller ODER Distributor beim Kunden, sofern der Grund der Rücksendung nicht ein Verschulden des DS Kompass ist.

4.7 Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln

4.7.1. Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.7.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises, es sei denn, der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des DS Kompass.

4.7.3 Vor einer Warenrücksendung ist die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware durch den direkten Austausch (schriftlich oder persönlich) mit dem DS Kompass nachzuweisen. Die Warenrücksendung wird durch den DS Kompass organisiert, erfolgt jedoch auf Gefahr des Kunden und frei Haus. Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Für die Überprüfung ungerechtfertigter Rücksendungen von beanstandeter Ware wird ein aufwandsspezifischer Betrag in Rechnung gestellt (geltender Stundensatz 90 Euro netto).

4.7.4. Führt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nicht zum Ziel, so ist der Kunde berechtigt entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Diese Minderung wird nicht vom Kunden bestimmt sondern in Absprache mit dem DS Kompass vereinbart.

4.7.5. Bei unsachgemäßer Verwendung der überlieferten Waren oder Verwendung fremder oder anderweitig bezogener Systemkomponenten, entfällt die individuelle Gewährleistung sowie die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln. Dies gilt ebenfalls, wenn die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Produkthersteller nicht befolgt werden, Änderungen an den Systemen/Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt wurden, die nicht den Herstellervorgaben entsprechen Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.

4.7.6 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der DS Kompass die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle einer nachgewiesenen Pflichtverletzung ist der Kunde, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel der Kaufsache geht. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben selbstverständlich unberührt.

4.7.7 Die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren entsprechend der individuellen Vorgaben der Systemkomponenten nach einem Jahr ab Ablieferung, sofern dem DS Kompass kein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

4.8 Eigentumsvorbehalt

4.8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des DS Kompass.

4.8.2. Der Kunde ist berechtigt, die an ihn veräußerte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu verkaufen zu benutzen oder weiterzuverarbeiten, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem DS Kompass nachkommt. Erfüllt der Kunde diese Vertragsverpflichtungen nicht, ist der DS Kompass berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Oder, im Falle der Verarbeitung, Miteigentum an der neu erstellten Sache zu erlangen. Über den Anteil des Miteigentums hat ein unabhängiger Dritter zu urteilen, dieser ist vom Kunden, welcher die Verarbeitung zu verantworten hat, zu bezahlen.

5 Schlussbestimmungen

5.1 Anwendbare Zeitangaben

Für alle Zeitangaben, Zeiträume, Fristen gilt die mitteleuropäische Zeit bzw. mitteleuropäische Sommerzeit (CET / GMT+1 bzw. CEST / GMT+2).

5.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen gleich welcher Rechtsgrundlage ist – wenn der Nutzer Kaufmann ist – der Sitz von DS Kompass (Hamburg) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

DS Kompass behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu ergänzen oder neu zu fassen. Von Änderungen, Ergänzungen oder Neufassungen dieser AGB werden die Nutzer vor deren Inkrafttreten rechtzeitig per Mail informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser sogenannten „Änderungsmitteilung“, gelten die geänderten AGB als genehmigt.

Digital-Signage-Anbieter-Anruf

Unsere Experten Freuen sich auf Ihren Anruf:

Büro München: 089 69313246

Büro Hamburg: 040 46655931

DigitalSignageAnbieterBeratung

LASSEN SIE UNS OFFEN AUSTAUSCHEN! BUCHEN SIE DIREKT EINEN KOSTENLOSEN TELEFONTERMIN.

Mit dem Eintragen und Absenden Ihrer Information stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Es werden Kontaktdaten an den Drittanbieter Calenso lediglich zum Zwecke der Terminkoordination gespeichert. Sie haben das Recht, diese Daten jederzeit löschen zu lassen. Weitere Informationen zum Datenschutz von Calenso finden Sie hier.